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Sozialversicherung

SOZIALVERSICHERUNG

Adäquate Struktur – mehr Erfolg 

Kaum ein anderes Rechtsgebiet, mit dem Unternehmen regelmäßig zu tun haben, ist ähnlich kompliziert wie das Thema Sozialversicherung. Es gibt eine Unzahl von Regelungen und Vorschriften zu beachten, und diese unterliegen einem ständigen Wandel: Kein Jahr vergeht, ohne dass neue Vorschriften in Kraft treten; diese nicht genau zu beachten, kann erhebliche finanzielle Folgen für ein Unternehmen haben. Die professionelle Beratung in Sozialversicherungsfragen erhält daher einen immer höheren Stellenwert.

 

Ihr Steuerberater unterstützt Sie bei folgenden Sozialversicherungsfragen:

  1. Kontrolle der Beitragsabrechnungen: Fehler passieren – auch in den Sozialversicherungsanstalten. Daher prüfen die Mitarbeiter Ihres Steuerberaters, ob die Beitragsvorschreibungen des Versicherers korrekt sind.
  2. Meldebestimmungen:Ihr Steuerberater kümmert sich um die Einhaltung aller melderechtlichen Besonderheiten und leitet die notwendigen Formulare an die zuständigen Stellen weiter. Eine Anmeldung der Mitarbeiter ohne die Hilfe eines Steuerberaters ist kaum mehr möglich.
  3. Neue Beschäftigungsformen: Immer wieder tauchen Fragen im Zusammenhang mit den neuen Beschäftigungsformen auf: Wer ist Dienstnehmer, wer freier Dienstnehmer, wann liegt ein Werkvertrag vor? Jedes Vertragsverhältnis muss von Anfang an richtig zugeordnet werden, da eine Umstufung meist hohe Nachforderungen nach sich zieht, und auch die Finanzämter die Lohnnebenkosten nachverrechnen.
  4. Prüfung von Verträgen: Ein wichtiger Teil der Sozialversicherungsberatung ist die Durchsicht von Gesellschafts-, Anstellungs- oder Werkverträgen und die Prüfung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Gemeinsam mit dem Rechtsanwalt werden Vertragsbestimmungen in Ihrem Interesse optimiert und „wasserdicht“ formuliert.
  5. Pensionsfragen: Grundsätzliche Fragen zum Pensionsrecht – Antrittszeitpunkt und Pensionsvoraussetzungen beispiels-weise – sind in einem Beratungsgespräch mit Ihrem Steuerberater relativ rasch geklärt. Er berät Sie auch beim Nachkauf von Schul- oder Studienzeiten, um eine höhere Pension oder einen früheren Antritt zu erreichen.
  6. Internationales Sozialversicherungsrecht: Immer häufiger sind angestellte oder selbstständige Mitarbeiter außerhalb Österreichs tätig. Damit entstehen zahlreiche neue sozialversicherungsrechtliche Fragen: Das Recht welchen Landes ist anzuwenden? Wo werden die Beiträge entrichtet?

Wir kennen die richtigen Ansprechpartner und wissen, welches Recht zur Anwendung kommt, welche Übergangsbestimmungen gelten und welche Formulare und Amtswege notwendig sind.

Ihr Steuerberater ist auch Ihr Sozialversicherungsberater

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