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Klienten-Info

Artikel zum Thema: Aktivierungspflicht

KMU-Investitionszuwachsprämie

Dezember 2016
Kategorien: Klienten-Info

Im Rahmen des „Wirtschaftspakets“ der Bundesregierung ist auch eine KMU-Investitionszuwachsprämie enthalten. Diese direkte Förderung des Investitionszuwachses für kleine und mittlere Unternehmen soll rund 10.000 Unternehmen österreichweit – bisher gibt es ein ähnliches Modell z.B. in Salzburg - mit insgesamt 175 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018 unterstützen. Aus dieser Maßnahme werden Investitionszuwächse in Höhe von rund 1,2 Mrd. € erwartet sowie die Schaffung von rund 25.000 Arbeitsplätzen. Die Förderung gilt für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. Davon ausgenommen ist jedoch die Anschaffung von PKW und von Grundstücken.

Die Höhe der Prämie hängt von dem Investitionszuwachs und von der Anzahl der Mitarbeiter ab und ist wie folgt vorgesehen. Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangenen Jahre.

  • Bei einem Investitionszuwachs von (insgesamt) mindestens 50.000 € und höchstens 450.000 € für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern gibt es eine Prämie von 15% für 2017 und 2018.
  • Bei einem Investitionszuwachs von (insgesamt) mindestens 100.000 € und höchstens 750.000 € für Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeitern gibt es eine Prämie von 10% für 2017 und 2018.

Im Sinne des one-stop-shop Prinzips soll die Förderung von der Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt werden. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen (Gesetzesentwurf) auf dem Laufenden halten.

Bild: © Klaus Eppele - Fotolia

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