Skip to main content Skip to search

Klienten-Info

Artikel zum Thema: Steuerr�ckst�nde

Kurz-Info: Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände 2003

November 2004
Kategorien: Klienten-Info

Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2004 wieder Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2003 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 3,47% werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0347 x erwartete Nachzahlung). Die Anzahlung ist unter der Bezeichnung "E 1-12/2003" bzw. "K 1-12/2003" zu entrichten, wenn die Anspruchszinsen vermieden werden sollen. Durch rechtzeitige Abgabe der Steuererklärung ist die Vermeidung der Zinsen nicht gewährleistet, weil die Verzögerung des Steuerbescheides zulasten des Steuerpflichtigen geht.

Bild: © Wrangler - Fotolia

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.