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Vorsorgeberatung

VORSORGEBERATUNG

Zukunft sichern – Steuern sparen

Das öffentliche Pensionssystem ist immer weniger in der Lage, eine ausreichende Altersvorsorge für die heute berufstätigen Menschen zu sichern, im Gegenzug werden private Vorsorgemaßnahmen immer mehr zu einem Muss.Eine entscheidende Rolle kommt dabei dem Bereich der betrieblichen Altersvorsorge zu. Diese nützt nicht nur Arbeitnehmern, auch als Unternehmer können Sie in mehrfacher Weise profitieren, wenn Sie die vielfältigen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge optimal nutzen: Sie sparen Steuern, senken Ihre Lohnnebenkosten und binden die Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. In der betrieblichen Praxis handelt es sich auch nicht um Zusatzkosten, sondern die betriebliche Altersvorsorge bildet einen im Hinblick auf Steuern und Lohnnebenkosten besonders vorteilhaften Gehaltsbestandteil.

  • Ein Ziel – viele Wege Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge stehen Ihnen eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung, die jedes für sich oder gemeinsam eingesetzt werden können. Die optimale Kombination aller Möglichkeiten ist eine komplexe Herausforderung und erfordert umfassendes Fachwissen in Steuer- und Sozialversicherungsfragen.
  • Zukunftssicherung Leistungen des Dienstgebers für die Zukunftssicherung der Dienstnehmer in einer Höhe bis Euro 300,– p.a. je Mitarbeiter sind steuerfrei. Lohnnebenkosten fallen nicht an.
  • Pensionskasse und betriebliche Kollektivversicherung Die Pensionsvorsorge über eine Pensionskasse oder über eine betriebliche Kollektivversicherung ist eine verbindliche Pensionszusage. Der Unterschied zwischen der Pensionskasse und der betrieblichen Kollektivversicherung besteht im Wesentlichen in der Art der Veranlagung. Die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die Pensionskasse einbezahlten Beiträge sind, bis auf die Versicherungssteuer in Höhe von 2,5 Prozent, steuerfrei.
  • Pensionsvorsorge über direkte Leistungszusagen Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge wird einem Dienstnehmer bzw. in der Praxis sehr oft einem Geschäftsführer die Auszahlung einer Alterspension vertraglich verbindlich zugesagt. Für die Pensionszusage und die Auszahlung fallen keinerlei Lohnnebenkosten an. Die mit Maßnahmen der betrieblichen Altersvorsorge verbundenen Steuer- und Kostenvorteile sind an eine Reihe von sachlichen und formalen Voraussetzungen gebunden. Ihr Steuerberater stellt sicher, dass diese tatsächlich erfüllt sind, und konzipiert die für Ihr Unternehmen optimale Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge.

DIE WICHTIGSTEN VORTEILE DER BETRIEBLICHEN ALTERSVORSOGE

  • Beiträge sind nicht sozialversicherungspflichtig
  • Beiträge unterliegen keinen Lohnnebenkosten
  • Lohnsteuerpflicht erst bei Auszahlung der Pension (Steuerstundung, Zinseszinseffekt)
  • Beim Zukunftssicherungsmodell fällt überhaupt keine Lohnsteuer an
  • Grenzsteuersatzoptimierung durch Verschiebung der Steuerbelastung in die Pensionsphase

Ihr Steuerberater ist auch Ihr Vorsorgeberater

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