Im nachfolgenden Leitfaden werden sieben Stufen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung dargestellt. Es wird auf die wichtigsten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Grenzen, die zu beachten sind, eingegangen. Dieser Artikel kann ein detailliertes Beratungsgespräch mit dem Steuerberater jedoch nicht ersetzen.

Der Businessplan und die Prognoserechnung

Sie haben eine tolle Geschäftsidee oder ein exzellentes Produkt? Dies allein reicht nicht aus, um am immer schwieriger werdenden Markt erfolgreich zu sein. Erstellen sie ein schriftliches Konzept in dem sie die Ausgangssituation (Mitbewerber, Kunden, Marktumfeld, Stärken und Schwächen des Unternehmens) beschreiben. Formulieren sie ihre Ziele und Strategien, planen sie Maßnahmen und definieren sie, wie sie ihr Ziel erreichen können. Kalkulieren sie, zu welchem Preis sie welches Produkt anbieten.

Der „richtige Stundensatz“ ist oft ausschlaggebend für den Erfolg eines Unternehmens. Häufig trennen nur kleine Differenzen den Bestbieter und Zweitgereihten in einer Ausschreibung.In der Startphase der Unternehmensgründung sind ein Finanzplan und eine Liquiditätsrechnung erforderlich. Hieraus lässt sich ableiten, wie viel Kapital sie für die Erst-investitionen und für den laufenden Betrieb benötigen. Ermitteln sie die monatlich vom Einkauf unabhängigen Kosten wie beispielsweise Miete, Telefon, Sozial-versicherung und die Fahrzeugkosten. Auf Grund dieser fixen Kosten können Sie mittels Deckungsbeitragsrechnung den Mindestumsatz feststellen und berechnen wie viele Produkte sie verkaufen müssen, um positiv zu wirtschaften.

 

II. Die Ersten Schritte

Nachdem sie ihre Gedanken in Zahlen gefasst haben, empfiehlt sich eine kostenlose Erstberatung beim Gründerservice der Wirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen. Hier erhalten sie wichtige Informationen über ihr Gewerbe, ihre Branche und diverse Informationen. Vergessen sie nicht, sich bereits im Gründungsstadium über mögliche Förderungen zu erkundigen. Die Wirtschaftskammer stellt eine Bestätigung im Sinne des Neugründungs-Förderungsgesetzes aus, damit keine Gebühren bei der Anmeldung des Gewerbes anfallen (Neufög). Die Gewerbeanmeldung muss bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim zuständigen Stadtmagistrat vorgenommen werden.

Tipp: Gewerbeanmeldung zu Beginn eines Monats, da die Sozialversicherung für den gesamten Monat bezahlt werden muss.Der Beginn einer Tätigkeit muss innerhalb eines Monats der Sozialversicherung gemeldet werden. Es ist wichtig, dass sie versichert sind! Auch dem Finanzamt ist innerhalb eines Monats die Eröffnung bzw. Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit bekannt zu geben. Nach einem etwaigen Antrittsbesuch von einem Beamten des Finanzamtes erhalten sie meist nach kurzer Zeit ihre Steuernummer und gegebenenfalls ihre UID-Nummer.

Um mit der optimalen Rechtsform zu starten bestehen folgende Möglichkeiten: Sie haben die Wahl zwischen dem klassischen Einzelunternehmen (EU) und Personen-gesellschaften (Offene Gesellschaft (OG), Kommandit-gesellschaft (KG) und Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GnbR). In die Kategorie der Kapitalgesellschaften fallen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Auch eine Mischform zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft ist möglich. Es empfiehlt sich in diesem Stadium jedenfalls einen Experten heranzuziehen, da die Rechtsformwahl die Besteuerung maßgeblich beeinflusst.

 

III. Die Einkommensteuer

Die Einkommensteuer wird vom Einkommen eines ganzen Kalenderjahres berechnet. Es ist anfangs zu klären, ob sie neben selbständigen oder gewerblichen Einkünften noch über andere Einkunftsquellen (Dienstverhältnis, Vermietung, etc.) verfügen. Im Rahmen der Steuerberechnung werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet, woraus das Gesamteinkommen resultiert, das schlussendlich der Einkommensteuer unterliegt.Werden „nur“ Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. selbständiger Tätigkeit erzielt, dann fällt bis zu einem Einkommen (=Gewinn: Einnahmen – Ausgaben) von € 11.000 pro Jahr keine Steuer an. Sind sie nebenberuflich Unternehmer und erhalten aus Ihrem Dienstverhältnis steuerpflichtige Einkünfte von mehr als € 11.000, dann sind die Einkünfte als Unternehmer nur bis zu einem Freibetrag von € 730 pro Jahr steuerbefreit. Die Einkommensteuer ab 2016 beträgt (laut Regierungsprogramm) jährlich

bis 11.000                               0 %
über 11.000 bis 18.000      25 %
über 18.000 bis 31.000      35 %
über 31.000 bis 60.000     42 %
über 60.000 bis 90.000    48 %
über 90.000 bis 1 Mio       50 %
über 1 Mio                            55%

Statt den bisherigen 4 Stufen (0%, 36,5 %, 43,21% und 50 %) haben wir nun also 7 Stufen.

Die Einkommensteuererklärung ist ebenso wie die Umsatzsteuererklärung bis zum 30. April des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt einzureichen (elektronische Einreichung: Frist 30. Juni). Wenn sie sich durch einen Steuerberater vertreten lassen, dann steht ihnen eine längere Frist zu.

 

IV. Die Buchführung und das Belegwesen

Die einfachste Art der Gewinnermittlung ist, sofern es keine Möglichkeit der Pauschalierung gibt, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Hier wird der Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben ermittelt. Prinzipiell ist der Zahlungszeitpunkt für die Geltendmachung der Ausgaben bzw. Einnahmen maßgeblich (Zufluss-Abfluss-Prinzip).Rechnungslegungspflicht, d.h. die verpflichtende doppelte Buchführung tritt ein, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) oder GmbH & Co KG handelt bzw. sie als Einzelunternehmer zweimalig die Umsatzgrenze von € 700.000 bzw. einmalig von € 1.000.000 überschreiten. Ausgenommen von dieser Grenze sind Freiberufler (Rechtsanwälte, Notare, Ärzte) sowie Land- und Forstwirte und Einkünfte aus außerbetrieblichen Einkunftsarten (z.B. Vermietung).Die Belege bilden die Grundlage für die Buchhaltung. Grundsätzlich gilt – ohne Beleg keine Buchung! Im Anfangsstadium erfolgt meist eine Ablage der Belege getrennt nach Bar- und Bankbelegen. Bei größeren Buchhaltungen empfiehlt sich eine weitere Trennung nach Lieferanten und Kunden.Kosten die dem Jungunternehmer vor der Gründung entstehen (Aufwendungen zur Anschaffung der Betriebsmittel, Mietzahlungen, vorbereitende Reisen zu potenziellen Kunden, Lieferanten und Beratungsunternehmen) können als vorweggenommene Betriebs-ausgaben geltend gemacht werden.

 

V. Die Umsatzsteuer

Vorab ist die Frage zu klären, welcher Jahresumsatz realistisch erzielt werden kann. Dies sollte sich aus dem Businessplan bzw. der Prognoserechnung ergeben. Erzielen sie weniger als € 30.000,00 Umsatz netto pro Jahr, dann können sie auswählen ob sie ihre Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer fakturieren. Ohne Umsatzsteuer zu fakturieren hat den Vorteil, dass keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben sind, man spricht in diesem Fall auch vom „Kleinunternehmer“. Das heißt es fällt weniger administrativer Aufwand an, allerdings steht dann auch kein Vorsteuerabzug zu. Bei großen Investitionen bzw. Anschaffungen kann es somit vorteilhaft sein, zur Umsatzsteuer zu optieren. Der Regelbesteuerungsantrag bindet für die Dauer von mindestens fünf Jahren!

Erzielen sie Umsätze über € 30.000,00 netto pro Jahr dann müssen sie eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) erstellen. Grundsätzlich ist bis spätestens zum 15. Tag des übernächsten Monats (Bsp: die Umsatzsteuer für Februar ist am 15. April fällig) die Umsatzsteuerschuld auf das Finanzamtskonto einzuzahlen.

 

Wie hat eine richtige Rechnung auszusehen?

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Menge und die handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Leistung
  • Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt und der anzuwendende Steuersatz
  • Auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag
  • Ausstellungsdatum
  • Fortlaufende Nummerierung
  • UID-Nummer (Ausnahme Kleinunternehmer)

VI. Die Sozialversicherung

Die ersten beiden Jahre erfolgt die Vorschreibung auf der Grundlage eines Mindestbeitrages. Die vorläufigen Beiträge für die Pensions- und für die Krankenversicherung sind € 496,95 pro Quartal im Jahr 2016. Es fallen noch die Unfallversicherung iHv € 109,32 p.a. und die Beiträge für die Selbstständigenvorsorge an. Somit entstehen in den ersten beiden Jahren vorläufige Kosten von ca. € 1.800. Wichtig: Auswahl einer Selbständigenvorsorgekasse!    

Tipp: Da es bei höheren Einkünften zu Nachzahlungen kommt, sollten Rücklagen bzw. Ansparungen gebildet werden.

Achtung im dritten und vierten Jahr. Neben der Erhöhung der vorläufigen Mindestbeitragsgrundlage können die Nachbemessung der Vorjahre und die höheren vorläufigen Beiträge zu einer starken Belastung führen. Die Kosten für die Sozialversicherung ab dem dritten Jahr belaufen sich auf ca. 25% vom Gewinn.

Nachdem vom Finanzamt die Daten ihres Einkommen-steuerbescheides an die Sozialversicherung übermittelt werden, erfolgt die endgültige Bemessung. Es kommt zur „Nachbemessung“ der Beiträge. Die ersten beiden Jahre erfolgt „nur“ eine Nachbemessung der Pensionsversicherung (18,5%). Es wird kontrolliert, um wie viel die Einkünfte zuzüglich Sozialversicherungsbeiträge höher sind als die Mindestbeitragsgrundlage. Die Differenz wird mit 18,5% multipliziert. (Beispiel: 10.000 – 6.453= 3.547 x 18,5%).

Die Pflichtversicherung beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Gewerbeanmeldung. Die Vorschreibungen erfolgen vierteljährlich. Sollten sie aufgrund eines Dienst-verhältnisses bereits pflichtversichert sein, dann können sie als „Jungunternehmer“ bzw. „Pensionist“ einen Antrag auf Ausnahme von der Pflichtversicherung stellen. Voraussetzung für die Ausnahme sind Umsatzerlöse unter € 30.000 netto pro Jahr und ein Gewinn unter € 4.871,76 Euro (2015). Werden die Kriterien für diese Regelung überschritten so besteht Vollversicherungspflicht.

VII. Die Förderungen

Generell gibt es drei Arten von Förderungen. Einerseits Zuschüsse bzw. Prämien für Investitionen und Anschaffungen, andererseits Zinszuschüsse sowie Bürgschaften. Erkundigen sie sich bei der Wirtschaftskammer, ihrem Steuerberater bzw. ihrer Hausbank über die verschiedenen Förderungsinstitutionen und -möglichkeiten. Das Land Tirol bietet beispielsweise das Impulspaket Tirol und die Tiroler Kleinunternehmensförderung an, um die Unternehmer zu unterstützen. Neben dem Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol bestehen auch eine Reihe weiterer Förderungsaktionen des Bundes. Die Austria Wirtschaftservice GmbH fördert Investitionen, Übernahmekosten und den Kauf von Betriebsmitteln durch eine Prämie iHv maximal 10% der Anschaffungskosten. Vergessen Sie nicht sich auch auf lokaler Ebene über Förderungen zu erkundigen.

Tipp: Denken sie daran, dass sie die meisten Förderungen nur erhalten, sofern vor Investitionsbeginn ein Förderungsansuchen eingereicht wurde.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Das Team der Erharter  Wirtschaftstreuhand
T +43(0)5335/2894 // E hopfgarten@erharter.at