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Internationale Steuerberatung

INTERNATIONALE STEUERBERATUNG

Über alle Grenzen

Das Zusammenwachsen der europäischen Wirtschaft, zunehmender Export und Import, stark wachsende Auslandsinvestitionen aber auch die größere Mobilität von Unternehmen und Unternehmern erfordern immer öfter die Berücksichtigung ausländischer Steuervorschriften. Internationale Steuerberatung ist daher mittlerweile zum Regelfall in der Arbeit von Steuerberatern geworden und kann z.B. in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • Vermögensbestände im Ausland oder Einkünfte aus dem Ausland
  • Wohnsitz im Ausland und Vermögen oder Einkünfte im Inland, z.B Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland und Wohnsitz bzw. Firmensitz in Kitzbühel
  • Unternehmensgründung oder Gründung einer Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland
  • Ausländischer Vertragspartner bei einer Transaktion
  • Erbringung von Dienstleistungen im Ausland

Risiken und Chancen durch Doppelbesteuerungsabkommen

Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland kommt es grundsätzlich zur unbeschränkten Steuerpflicht, d.h. es werden alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich besteuert. Die ausländischen Einkünfte könnten damit (je nach Steuerrecht des Landes) im In- und Ausland doppelt besteuert werden. Dies gilt auch umgekehrt: Gibt es in Österreich keinen Wohnsitz oder keinen gewöhnlichen Aufenthalt, werden die Einkünfte mit speziellem Anknüpfungspunkt ans Inland in Österreich besteuert (z.B. Einkünfte in Zusammenhang mit inländischen Liegenschaften, im Inland ausgeübten Tätigkeiten etc.).

Zur Vermeidung dieser doppelten Besteuerung von Einkünften gibt es mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die z.B. einen bestehenden inländischen Besteuerungsanspruch reduzieren oder ausschließen können.

Grenzüberschreitende Wirtschaftsleistungen

Der Bedarf nach internationaler Steuerberatung ist keinesfalls auf große Unternehmen beschränkt. Immer mehr Klein- und Mittelbetriebe erbringen Wirtschaftsleistungen jenseits der Grenze, etwa auf Baustellen im benachbarten Ausland. Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit, ausländische Steuervorschriften zu beachten.

Wir unterstützen Sie bei internationalen Steuerfragen

Grenzüberschreitende Sachverhalte bringen Chancen und Risiken. Wir sind Ihnen insbesondere bei folgenden Fragestellungen behilflich:

  • Lassen sich Steueroptimierungen durch die Verlagerung von Vermögen ins In- bzw. Ausland erzielen?
  • Bestehen Steuerrisiken bzw. Steuervorteile in Zusammenhang mit Auslandstransaktionen?
  • Gibt es Optimierungsmöglichkeiten durch Ausnützung der Doppelbesteuerungsabkommen?

Wir beraten Sie auch international

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