Artikel zum Thema: Jahresnetzkarte
Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).
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© Erharter Wirtschaftstreuhand SteuerberatungsgmbH | Klienten-Info
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