Klienten-Info
Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz
        Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,5 % wurde im Dezember 2024 auch der Basiszinssatz von 3,03 % auf 2,53 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz liegen. Die entsprechenden aktuellen Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.
|   Seit 18.12.2024  |    Bisher  |  |
|   Stundungszinsen  |    7,03 %  |    7,53 %  |  
|   Aussetzungszinsen  |    4,53 %  |    5,03 %  |  
|   Anspruchszinsen  |    4,53 %  |    5,03 %  |  
|   Beschwerdezinsen  |    4,53 %  |    5,03 %  |  
|   Umsatzsteuerzinsen  |    4,53 %  |    5,03 %  |  
Bild: © Adobe Stock - Who is Danny
© Erharter Wirtschaftstreuhand SteuerberatungsgmbH | Klienten-Info